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Familienrecht

Belegpflicht (Unterhaltsanspruch / Unterhaltspflicht)

Die Belegpflicht ergänzt die Auskunftspflicht gem. § 1605 BGB. Auf Verlangen sind die Auskünfte durch Vorlage von Belegen nachzuweisen. Hierzu gehören neben Lohnbescheinigungen und Nachweisen anderer Einkünfte auch Einkommensteuerbescheide. Auch zur Übersendung von Abschriften der Einkommensteuer­erklärungen nebst Anlagen kann eine Verpflichtung bestehen, zuletzt OLG Brandenburg Beschl. v. 11.2.2015 – 10 WF 7/15.

(Letzte Aktualisierung: 08.02.2016)