https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/familienrecht/belegpflicht
Belegpflicht (Unterhaltsanspruch / Unterhaltspflicht)
Die Belegpflicht ergänzt die Auskunftspflicht gem. § 1605 BGB. Auf Verlangen sind die Auskünfte durch Vorlage von Belegen nachzuweisen. Hierzu gehören neben Lohnbescheinigungen und Nachweisen anderer Einkünfte auch Einkommensteuerbescheide. Auch zur Übersendung von Abschriften der Einkommensteuererklärungen nebst Anlagen kann eine Verpflichtung bestehen, zuletzt OLG Brandenburg Beschl. v. 11.2.2015 – 10 WF 7/15.
(Letzte Aktualisierung: 08.02.2016)