https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/erbrecht/vermaechtnisvollstrecker
Vermächtnisvollstrecker
Siehe dazu § 2223 BGB:
„Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernennen, dass dieser für die Ausführung der einem Vermächtnisnehmer auferlegten Beschwerungen sorgt.“
(Letzte Aktualisierung: 02.01.2020)
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