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Testamentum mysticum
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Person, dann nicht Erbe wird, wenn ihre Identität nicht aus dem (eigenhändigen) Testament hervorgeht (BGH, Beschl. v. 10.11.2021 – IV ZB 30/20, NJW 2022, 474 m. Anm. Krätzschel, NJW 2022. 476 f.). Nicht ausreichend sei es, wenn die Identität nur unter Bezugnahme auf eine formnichtige Anlage ermittelt werden könne.
Der BGH hat in dem durch ihn entschiedenen Fall eine einem Testament beigefügte Liste der Erben als formunwirksam eingestuft, da sie zwar unterzeichnet, aber maschinengeschrieben war. Im Ergebnis hat es sich nach Einschätzung des BGH um ein sogenanntes „testamentum mysticum“ gehandelt.
(Letzte Aktualisierung: 09.03.2022)
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