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Quotenvermächtnis
Das Quotenvermächtnis ist ein reguläres Vermächtnis, und zwar ein Geldvermächtnis, dessen Höhe sich nach dem Wert eines Bruchteils des Nachlasses (Nachlassquote) bemisst.
LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 28.02.2019 – 6 O 5544/18:
„Die in einem Erbvertrag getroffene Regelung zur Ausgestaltung eines Quotenvermächtnisses, wonach hiervon ´in Wertpapieren verbriefte Geldforderungen´ erfasst sind, erstreckt sich in der Regel nicht auf Aktien, über die einer der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrages bereits verfügte.“
(Letzte Aktualisierung: 05.08.2019)
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