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Nachlasspfleger (Abrechnung)
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden, dass Nachlasspfleger sehr genau abrechnen müssen (OLG Celle, Beschl. v. 24.03.2016 – 6 W 14/16). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es:
„Die gerichtliche Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers, der sein Amt berufsmäßig ausübt, setzt die minutengenaue detaillierte Darstellung der für die unbekannten Erben entfalteten Tätigkeiten voraus. Die Schätzung der zu bewilligenden Vergütung ist ausgeschlossen.“
In dem durch das OLG entschiedenen Fall hatte der Nachlasspfleger in seiner Abrechnung die jeweils durch ihn entfaltete Tätigkeit in Zehn-Minuten-Schritten zeitlich bemessen. Das hält das Gericht nicht für rechtmäßig.
(Letzte Aktualisierung: 12.04.2016)
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