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Erbrecht

Altenteil

Beim Altenteil (daneben gibt es zahlreiche andere Bezeichnungen, so etwa Ausgedinge oder auch Austrag) handelt es sich um eine Art Altersvorsorge, die vor allem im Bereich landwirtschaftlich geprägter Eigentums- bzw. Vermögensverhältnisse verbreitet ist.

Der Abgeber bzw. bisherige Eigentümer lässt sich – meist im Wege notarieller Vereinbarungen – zusichern, dass er durch seinen Rechtsnachfolger in einem bestimmten Umfang zu versorgen ist, etwa durch Gewährung von Wohnraum, Nahrung und ggf. auch Geldleistungen. Es kann sich um eine sog. Reallast oder auch beschränkte persönliche Dienstbarkeit handeln.

Siehe auch BFH – X R 40/17 (anhängiges Verfahren) mit der Rechtsfrage:

„Abzug von Altenteilsleistungen im Zusammenhang mit der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs als Sonderausgaben: Kann im Rahmen der unentgeltlichen Vermögensübertragung bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gegen Versorgungsleistungen der Nachweis der Übertragung einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaftseinheit anhand potentieller Verpachtungserträge erbracht werden?“

(Letzte Aktualisierung: 28.02.2018)

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Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

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