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Schrems II
Hier geht es um eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2020. Der EuGH sieht im sog. EU-U.S.-Privacy Shield einen Verstoß gegen EU-Recht bzw. EU-Datenschutzrecht (EuGH, Entscheidung v. 16.07.2020 in der Rechtssache C-311/18, Data Protection Commissioner ./. Maximillian Schrems und Facebook Ireland, NJW 2020, 2613). Dazu existiert eine Presseerklärung des EuGH.
Beachten Sie den Beitrag von Schröder in DB 2020, 1945 ff. [„Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten: Gestaltungsoptionen für Unternehmen nach dem EuGH-Urteil Schrems II“] und den Beitrag von Vander in DB 2021, 214 ff. [„Datenschutzkonforme Datenexporte in Drittländer: Empfehlungen der Aufsichtsbehörden und Entwurf neuer Standardvertragsklauseln“].
Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Privacy Shield.
(Letzte Aktualisierung: 17.02.2021)
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