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Einwilligung der betroffenen Person
Jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Siehe auch den Beitrag von Wuermeling in NJW-aktuell 38/2020, S. 21 („Recht auf Einwilligung“)
(Letzte Aktualisierung: 23.09.2020)
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Rainer Robbel
Rechtsanwalt
ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.), Datenschutzauditor (Bitkom-zert.)
Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de