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Dateneigentum
Es ist umstritten, ob es ein Dateneigentum gibt. Soweit ein solches angenommen wird, versteht man darunter ein Eigentum, das sich aus verschiedenen Rechten und Rechtspositionen zusammensetzt, welche jeweils einzelne Aspekte des rechtlichen Schutzes von Daten umfassen (so Raue in seinem Beitrag „Die Rechte des Sacheigentümers bei der Erhebung von Daten“ in NJW 2019, 2425 ff.).
Siehe auch den Beitrag „Daten als Rechtsobjekte“ von Adam in NJW 2020, 2063 ff.
(Letzte Aktualisierung: 10.07.2020)
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