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Werktag
Der Begriff des Werktags wird nicht einheitlich verwendet. Grundsätzlich versteht man für das Arbeitsrecht unter einem Werktag einen Tag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen gesetzlich zulässig ist.
Für das Urlaubsrecht gilt nach § 3 Abs. 2 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz):
„Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
(Letzte Aktualisierung: 04.11.2013)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt