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Arbeitsrecht

Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld, auch Weihnachtsgratifikation genannt, bedeutet ein zusätzliches Entgelt, welches der Arbeitnehmer erhält. Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. In der Regel beruht der Anspruch auf Arbeits- oder Tarifvertrag, unter Umständen auf einer Betrieblichen Übung.

Das Weihnachtsgeld im eigentlichen Sinne darf nicht mit einem 13. Monatsgehalt verwechselt werden. Letzteres hat Vergütungscharakter, während das Weihnachtsgeld in aller Regel eine Art „Treueprämie“ ist. Das Weihnachtsgeld trägt zum einen dem Umstand Rechnung, dass der Arbeitnehmer mit Blick auf das Weihnachtsfest erhöhte Aufwendungen hat, zum anderen soll der Arbeitnehmer aber auch eine Belohnung dafür erhalten, dass er dem Arbeitgeber treu geblieben und das Arbeitsverhältnis nicht aus einem von dem Arbeitnehmer zu vertretenden Grund sein Ende gefunden hat.

Die Unterscheidung zwischen einem 13. Monatsgehalt und einem Weihnachtsgeld im eigentlichen Sinne wirkt sich rechtlich u. a. auf die Frage aus, was zu geschehen hat, wenn der Arbeitnehmer unterjährig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder jedenfalls das Arbeitsverhältnis kurz nach dem Jahreswechsel sein Ende findet. Zahlungen mit einem reinen Entgeltcharakter führen dazu, dass eine anteilige Kürzung oder auch eine Rückgewähr bereits gezahlter Entlohnung nicht in Betracht kommt. Bei Weihnachtsgeld ist dies unter Umständen anders; hier kann etwa mit einer wirksamen Stichtagsklausel innerhalb bestimmter Grenzen auch ein Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer nach Erhalt der „Treueprämie“ innerhalb bestimmter Zeit aus einem Grund, den er, der Arbeitnehmer, zu vertreten hat, aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(Letzte Aktualisierung: 18.07.2013)