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Arbeitsrecht

Vertrauensurlaub

Unter Vertrauensurlaub versteht man Erholungsurlaub des Arbeitnehmers, der über den gesetzlich garantierten Mindesturlaub hinausgeht und dessen Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer letztlich „im Vertrauen“ des Arbeitgebers genommen werden kann.

Der Vertrauensurlaub ist gesetzlich nicht geregelt. Festlegungen dazu können sich insbesondere aus arbeitsvertraglichen Abreden ergeben.

Der englischsprachige Fachausdruck für Vertrauensurlaub lautet Unlimited Paid Time Off (Unlimited PTO) und macht deutlich, dass im englischsprachigen Umfeld der Vertrauensurlaub im Grundsatz keine zeitlichen Grenzen kennt.

(Letzte Aktualisierung: 09.11.2023)

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