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Vertrauenskündigung
In der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wird der Begriff der Vertrauenskündigung dem der Verdachtskündigung gleichgesetzt (siehe z. B. BAG, Urt. v. 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12, veröffentlicht u. a. in DB 2014, 429).
(Letzte Aktualisierung: 24.02.2014)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt