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Arbeitsrecht

Vergeltungskündigung

Eine Vergeltungskündigung ist eine arbeitgeberseitige Kündigung, mit der der Arbeitgeber ein an sich rechtmäßiges Verhalten des Arbeitnehmers abstraft. Gesetzlich geregelt ist dieser Fall im Wesentlichen in § 612a BGB.

Siehe dazu etwa LAG Nürnberg, Urt. v. 10.03.2023 – 8 Sa 340/22 [aus den Entscheidungsgründen]:

„Nach § 612 a BGB darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Maßnahme im Sinne des Gesetzes kann auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein (BAG, Urteil v. 23.04.2009, Az. 6 AZR 189/08, in juris recherchiert). Sinn der Regelung ist es, den Arbeitnehmer in seiner Willensfreiheit bei einer Entscheidung darüber zu schützen, ob er ein Recht ausüben will oder nicht. Diese Entscheidung soll er ohne Furcht vor wirtschaftlichen Repressalien des Arbeitgebers treffen können (BAG, Urteil v. 21.09.2011, Az. 7 AZR 150/10, in juris recherchiert).“

(Letzte Aktualisierung: 16.08.2023)

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