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Arbeitsrecht

Umdeutung (außerordentliche in eine ordentliche Kündigung)

Es besteht die Möglichkeit einer Umdeutung einer (unwirksamen bzw. nichtigen) außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in eine ordentliche Kündigung (siehe auch § 140 BGB und LAG Saarland, Urt. v. 4.5.2016 – Sa 10/15 [Umdeutung im konkreten Fall verneint] sowie LAG Hamm, Urt. v. 10.3.2016 – 15 Sa 451/15 [Umdeutung ebenfalls aufgrund der Fallumstände verneint]).

Siehe auch grundsätzlich BAG, Urt. v. 23.08.2018 – 2 AZR 133/18, DB 2018, 2574.

(Letzte Aktualisierung: 26.11.2018)

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