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Überlassung (Leiharbeitnehmer)
Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG werden Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen.
(Letzte Aktualisierung: 29.10.2018)
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