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Teil-Krankengeld
Hierbei handelt es sich um einen in der politischen Diskussion befindlichen Vorschlag. Federführend ist das Bundesgesundheitsministerium. Der Vorschlag findet sich in einem am 07.12.2015 dem Bundesgesundheitsminister Gröhe überreichten Vorschlag von Sachverständigen (Sondergutachten zum Thema Krankengeld).
Die Idee ist, dass ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer eine „Teil-Gesundschreibung“ erhält, wonach er sodann – gewissermaßen in Teilzeit – seinen bisherigen arbeitsvertraglichen Pflichten nachgeht, d. h. zeitlich verringert arbeitet und dafür dann zum Teil eine reguläre Arbeitsvergütung von seinem Arbeitgeber, zum Teil über die Krankenkasse ein (verringertes) Krankengeld erhält.
Die Einzelheiten sind aktuell ungeklärt. Das Ziel des Gesundheitsministeriums besteht im Wesentlichen darin, die durch Krankengeldzahlungen im weiter steigenden Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung einzudämmen.
Siehe auch den Beitrag von Minn in DB v. 26.02.2016, M5.
(Letzte Aktualisierung: 04.03.2016)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt