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Tagesprinzip
Hier geht es um die Frage, ob der dem Arbeitnehmer zustehende Erholungsurlaub nach Stunden oder anhand eines Tagesprinzips berechnet wird. Das Bundesarbeitsgericht geht vom sog. Tagesprinzip aus, d. h. die Gewährung von Urlaub bzw. die Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht bezieht sich auf (ganze) Tage und nicht auf Stunden (vgl. BAG, Urt. v. 21.07.2015 – 9 AZR 145/14).
(Letzte Aktualisierung: 09.03.2022)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt