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Stellenanzeige / Stellenausschreibung (Diskriminierung)
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat im Leitsatz entschieden (LAG Hamm, Urt. v. 13.06.2017 – 14 Sa 1427/16 m. Bespr. Vossen in DB 2017, 2868):
„1. Die in der Stellenanzeige enthaltene Suche nach einer „Verstärkung unseres jungen Teams“ mit einer Person, welche gerade das Studium erfolgreich abgeschlossen hat und nach einem Einstieg sucht, indiziert eine unmittelbare Altersdiskriminierung.
2. Dasselbe gilt für die Suche nach einer „Verstärkung unseres jungen Teams“ mit einem „frisch gebackenen Juristen“.
3. Der in einem Lebenslauf an dessen Ende unter der Überschrift „Besondere persönliche Merkmale“ allein enthaltene Vermerk „zu 80 % schwerbehindert“ ist ein ausreichender Hinweis auf eine bestehende Schwerbehinderung.
4. Die Verletzung der Förderpflicht nach § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX, die fehlende Bestellung eines Schwerbehindertenbeauftragten nach § 98 SGB IX sowie die Nichterfüllung der Mindestbeschäftigungsquote nach § 71 Abs. 1 SGB IX indizieren eine Diskriminierung wegen Behinderung.“
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 8 AZR 402/15):
„Die Formulierung in einer Stellenausschreibung, mit der eine Person gesucht wird, die „Deutsch als Muttersprache“ beherrscht, kann Personen wegen der ethnischen Herkunft gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen i.S.v. § 3 Abs. 2 AGG. Sie bewirkt, soweit es an einer Rechtfertigung i.S.v. § 3 Abs. 2 AGG fehlt, eine mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.“
(Letzte Aktualisierung: 06.12.2017)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt