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Arbeitsrecht

Rücknahme einer Kündigung

Die einseitige Rücknahme der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nach Zugang der Kündigung beim Erklärungsempfänger ausgeschlossen. Eine dennoch als Rücknahme einer Kündigung bezeichnete Erklärung des Arbeitgebers ist in der Regel auslegungsfähig. Man wird die Rücknahme der Kündigung grundsätzlich so verstehen dürfen, dass der die Rücknahme erklärende Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Angebot macht, das Arbeitsverhältnis nicht als durch die Kündigung beendet anzusehen, dieses vielmehr zu unveränderten Bedingungen fortzusetzen.

Siehe auch unser Muster Rücknahme einer Kündigungserklärung.

(Letzte Aktualisierung: 15.08.2016)

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