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Arbeitsrecht

Quiet Hiring

Quiet Hiring ist ein „neudeutscher“ Begriff aus der Arbeitswelt. Hierunter versteht man Situationen in Betrieben und Unternehmen, in denen bereits vorhandenes Personal weitere, gegebenenfalls auch andere Aufgaben übernimmt. Das wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf, so etwa im Hinblick auf das dem Arbeitgeber zustehende Weisungsrecht (§ 106 GewO, § 315 BGB).

Das Gegenstück zum Quiet Hiring bildet der Begriff des Quiet Quitting.

Siehe auch den Beitrag von Kilian in ArbRAktuell 2023, 329 [„Trendthema ´Quiet Hiring´ – eine Einordnung in den arbeitsrechtlichen Kontext“].

(Letzte Aktualisierung: 16.08.2023)

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