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Prozessbeschäftigung
Hiermit ist eine Beschäftigung gemeint, die während einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. Arbeitgeber verfolgen mit einem solchen Arbeitsverhältnis wirtschaftliche Risiken, zu begrenzen insbesondere solche wegen Annahmeverzuges.
Beachten Sie zu einem weiteren Fall der (erzwungenen) Beschäftigung während eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens BAG, Urt. v. 27.05.2020 – 5 AZR 247/19:
„Wird ein gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiterbeschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist.“
Siehe auch den Beitrag von Kempter in DB 2021, 1128 ff.
(Letzte Aktualisierung: 16.07.2021)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt