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Paketboten-Schutz-Gesetz
Es geht um das Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten. Siehe hierzu insbesondere § 28e Abs. 3g und 3h SGB IV. Es handelt sich um eine sog. Nachunternehmerhaftung bei Paketboten.
(Letzte Aktualisierung: 28.02.2020)
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