https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/muschg
MuSchG
Die Abkürzung steht für das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, kurz Mutterschutzgesetz. Das Gesetz stammt v. 23.05.2017 (BGBl. I S. 1228) und wurde zuletzt durch Art. 57 Abs. 8 des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) geändert.
(Letzte Aktualisierung: 18.02.2020)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt