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Kettenbetriebsübergang
Siehe dazu BAG, Urt. v. 15.12.2022 – 2 AZR 99/22:
„Ein Betriebsübergang kann auch in der Form erfolgen, dass die Arbeitsverhältnisse der betreffenden Arbeitnehmer zunächst auf einen ersten Erwerber und dann auf einen zweiten oder weitere Erwerber übergehen (sog. Kettenbetriebsübergang).“
(Letzte Aktualisierung: 14.04.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt