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Internet
Arbeitsrecht und Internet – ein unerschöpfliches Thema. Nachfolgend geben wir eine Reihe weitgehend aktueller Entscheidungen wieder, die einen ersten Überblick über einige derzeit diskutierte Themen geben.
Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet – Nutzung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.11.2012 – 6 Sa 271/12 – veröffentlicht u. a. in DB 2013, 1239 zu §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 1, 2 Abs. 1 GG u. a.)*: „Eine arbeitnehmerseits erteilte Einwilligung in die Verwendung eines Beschäftigtenfotos kann über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinausreichen, wenn das Foto nur allgemeinen Illustrationszwecken dient und (ehemalige) Arbeitnehmer nicht besonders herausstellt werden. Widerrufsbefugnisse unterliegen – wie Rechtsausübungen im Allgemeinen – dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).“
(Letzte Aktualisierung: 26.05.2015)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt