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Heinz Müller
Heinz Müller ist Namensgeber eines in letzter Instanz durch das BAG entschiedenen Falles.
Heinz Müller war Torwart des FSV Mainz 05, ein (ehemaliger) Lizenzfußballspieler der 1. Fußballbundesliga. Rechtlich ging es um die Frage einer Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG. Das BAG anerkennt die Befristung (BAG, Urt. v. 16.01.2018 – 7 AZR 312/16).
(Letzte Aktualisierung: 19.02.2018)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt