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Go Sick
Hier handelt es sich um den Fall kollektiver Krankmeldung durch eine Vielzahl von Arbeitnehmern, das meist im Zusammenhang mit einem Arbeitskampf. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit bildet eine Aktion im Jahr 2016 durch Mitarbeiter der TUIfly.
Mit den damit zusammenhängenden arbeitsrechtlichen Fragen befasst sich Heuchemer in einem Beitrag bzw. Gastkommentar in DB 2016, M5. Siehe auch den Beitrag von von Steinau-Steinrück/Nonnaß in NJW-RR 2016, 754 („Kollektive Krankmeldungen als Arbeitskampfmittel“).
(Letzte Aktualisierung: 06.01.2017)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt