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EUrlV
Hierbei handelt es sich um eine Abkürzung. Gemeint ist die Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes, Erholungsurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.11.2004 (BGBl. I S. 2831), die zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes v. 03.12.2015 (BGBl. I S. 2163) geändert worden ist.
(Letzte Aktualisierung: 27.12.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt