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Arbeitsrecht

EoR

Die Abkürzung steht für „Employer of Record“. Frei übersetzt geht es um einen „Arbeitgeber auf dem Papier“. Hierbei handelt sich um eine unter Juristen diskutierte Möglichkeit im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland.

Siehe auch den Beitrag von Bissels/Alles/Prokop in DB 2022, 1513 ff. [„´Employer of Record´ als alternative Gestaltungsmöglichkeit zur Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland“].

(Letzte Aktualisierung: 08.08.2022)

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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