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Employer of Record
Hierbei handelt es sich um ein Modell, bei dem einem in Deutschland ansässiges Unternehmen ein im Ausland lebender Arbeitnehmer von einem ebenfalls im Ausland ansässigen Unternehmen, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, überlässt. Der im Ausland befindliche Arbeitgeber ist der Employer of Record.
Das Modell bringt unter anderem Fragen aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung mit sich.
Siehe auch den Beitrag von Middendorf/Modrzyk in DB 2023, 709 ff. [„Die Konstruktion des ´Employer of Record´ im Lichte des deutschen Arbeitnehmerüberlassungs- und Mitbestimmungsrechts“].
(Letzte Aktualisierung: 27.03.2023)
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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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