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Arbeitsrecht

eAU

Die Abkürzung steht für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch sog. „Krankmeldung“). Ab 01.10.2021 geht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in digitalisierter Form – eben als eAU – an die Krankenkassen.

Ab dem 01.01.2023 ruft der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie Zeiten stationärer Krankenhausaufenthalte bei den Krankenkassen ab. Es gibt damit ab 2023 grundsätzlich keinen „gelben Schein“ mehr für den Arbeitgeber.

(Letzte Aktualisierung: 08.12.2022)

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