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Arbeitsrecht

Dienstvereinbarung

Eine Dienstvereinbarung ist eine kollektivrechtliche Vereinbarung zwischen einer Dienststelle, also einer betrieblichen Einheit eines öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgebers (z. B. Uniklinikum, Behörde usw.), und dem Personalrat. Für Dienststellen des Bundes gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), vgl. § 1 BPersVG, und für solche des Landes gilt das Landespersonalvertretungsgesetz (z. B. PersVG MV), vgl. § 1 PersVG MV.

Ihr betriebsverfassungsrechtliches Pendant ist die Betriebsvereinbarung (BV).

(Letzte Aktualisierung: 05.08.2015)