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Dauernachtarbeit
Um sog. Dauernachtarbeit handelt es sich, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag oder nach Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber dauerhaft in Nachtarbeit tätig wird.
Siehe dazu auch BAG, Urt. v. 25.05.2022 – 10 AZR 230/19, DB 2022, 2293 (zur Höhe des Zuschlags bei Dauernachtarbeit).
(Letzte Aktualisierung: 18.10.2022)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt