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Bring Your Own Device (BYOD)
Hierbei handelt es sich um den Fall, dass ein Arbeitnehmer von ihm privat erworbene und auch privat genutzte Hardware (z. B. ein Smartphone) nutzt, um damit (auch) Zugriff auf dienstliche Daten und die IT-Infrastruktur seines Arbeitgebers zu nehmen, dies mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Zu den in diesem Zusammenhang auftretenden Fragestellungen und Lösungsansätzen siehe Wisskirchen/Schiller, DB 2015, S. 1163 ff.
(Letzte Aktualisierung: 19.05.2015)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt