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Arbeitsrecht

BAP

Die Abkürzung steht für den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister. Der Verband bündelt die Kräfte der Personaldienstleister und setzt sich dafür ein, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Personaldienstleistungen zu wahren und zu fördern.

Der BAP vertritt die Branche sowohl auf internationaler, europäischer als auch auf nationaler Ebene. Der BAP ist die Vertretung der Personaldienstleistungsbranche innerhalb und gegenüber der Wirtschaft. Er ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit.

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort VGZ.

(Letzte Aktualisierung: 06.01.2020)

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