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Arbeitsrecht

Background Checks

Darunter versteht man eine Recherche, meist mittels Internet, vor allem über Personen und Organisationen, um auf diese Weise an Informationen zu gelangen.

Ein Background Check kann z. B. dann stattfinden, wenn der Arbeitgeber vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses über soziale Netzwerke Informationen über den Bewerber gewinnen möchte. Ein solcher Background Check wirft zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen auf.

(Letzte Aktualisierung: 31.10.2019)

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