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Außendienst
Außendienst verrichtet ein Arbeitnehmer, wenn er nicht an einem bestimmten, in der Regel arbeitsvertraglich vereinbarten Ort, welcher ein Betriebssitz des Arbeitgebers ist, tätig wird. Arbeitnehmer, die im Vertrieb arbeiten, verrichten häufig eine Arbeit im Außendienst.
Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Wegezeiten.
(Letzte Aktualisierung: 15.06.2020)
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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt