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Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis ist ein Schuldverhältnis, mithin ein Verhältnis von Rechten und Pflichten zwischen – in der Regel – zwei Personen, genannt Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Grundsätzlich bildet der Arbeitsvertrag die maßgeblich vertragliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses.
(Letzte Aktualisierung: 08.07.2013)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt