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Arbeitnehmerüberlassung
Eine Arbeitnehmerüberlassung ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber (genannt Verleiher oder auch Vertragsarbeitgeber) einem Dritten (dem Entleiher) aufgrund einer Vereinbarung (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) einen oder mehrere bei ihm angestellte Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) überlässt.
(Letzte Aktualisierung: 29.12.2014)
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