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Änderungsvorbehalte
In zahlreichen Fällen besteht auf Seiten des Arbeitgebers ein Bedürfnis danach, arbeitsvertragliche Inhalte, insbesondere Vergütungsbestandteile, flexibel auszugestalten. Das kann etwa ein Weihnachtsgeld betreffen, darüber hinaus ganz allgemein Sonderzahlungen, hinsichtlich derer sich der Arbeitgeber nicht (langfristig) binden möchte.
Änderungsvorbehalte sind der Freiwilligkeitsvorbehalt, der Widerrufsvorbehalt sowie die Teilbefristung.
Sämtliche Änderungsvorbehalte sind nur innerhalb der durch die Rechtsprechung gesetzten rechtlichen Grenzen möglich.
(Letzte Aktualisierung: 02.01.2020)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt
Gabriele Wahnschapp
Rechtsanwältin
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