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Abwicklungsvertrag / Abwicklungsvereinbarung
Der Abwicklungsvertrag befasst sich mit den rechtlichen Folgen einer zeitlich vorangegangenen arbeitgeberseitigen Kündigung. Der Abwicklungsvertrag darf nicht mit dem Aufhebungsvertrag verwechselt werden. Beim Aufhebungsvertrag ist dieser selbst die Grundlage für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag befasst sich mit den (weiteren) rechtlichen Umständen nach Ausspruch einer – in der Regel – arbeitgeberseitigen Kündigung.
Der Abwicklungsvertrag wird vor allem wegen der etwaig dem Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag drohenden Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld – verhängt durch die Bundesagentur für Arbeit – bisweilen als für den Arbeitnehmer günstiger angesehen. Das ist jedoch nicht immer der Fall, denn das Bundessozialgericht erkennt auch im Abschluss eines Abwicklungsvertrages die aus der Sicht des Arbeitnehmers freiwillige Lösung des Arbeitsverhältnisses.
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber über die rechtlichen, insbesondere sozialversicherungsrechtlichen Folgen des Aufhebungsvertrages (Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld u. a.) aufzuklären!
Bei unseren kostenlosen Formularen und Musterverträgen bieten wir auch ein Muster für einen Abwicklungsvertrag an.
(Letzte Aktualisierung: 27.12.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt