Nachweisgesetz (NachweisG)
Hilfe durch qualifizierte Anwälte
Zentrale ETL Prüfstelle Nachweisgesetz (NachweisG)
Vermeidung von Bußgeldern durch klare und vollständige Angaben im Arbeitsvertrag
Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitnehmer über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zu informieren. Am 1. August 2022 tritt eine überarbeitete Fassung des Nachweisgesetzes in Kraft. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern und transparente und vorhersehbarere Beschäftigung sicherzustellen. Daher wurden die inhaltlichen Anforderungen an die Informationspflichten des Arbeitgebers erhöht. Mehr noch: Verstöße gegen diese Pflichten können künftig mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies sollten alle Arbeitgeber zum Anlass nehmen, die eigenen Arbeitsvertragsvorlagen darauf zu überprüfen, ob alle Anforderungen des neuen Nachweisgesetzes erfüllt sind.
Die ETL Rechtsanwälte erledigen das für Sie und schaffen so die nötige Rechtsicherheit!
Mit der Einrichtung der zentralen ETL Prüfstelle NachweisG bieten spezialisierte ETL-Rechtsanwälte bundesweit eine professionelle, anwaltliche Prüfung Ihrer Arbeitsverträge an.
Prüfstelle NachweisG: Anwaltliche Unterstützung zum fairen Preis
Wir gestalten den Vorgang einfach!
1. Schritt: Sie lassen uns Ihren Musterarbeitsvertrag zukommen
2. Schritt: Wir prüfen schnellstmöglich
Unsere rechtliche Prüfung geschieht zügig und effizient. Die Prüfung bezieht sich auf die Frage, ob in Ihrem Musterarbeitsvertrag alle inhaltlichen Anforderungen des neuen NachweisG erfüllt sind. Wir benachrichtigen Sie so schnell wie möglich über das Ergebnis. Sollten nach dem NachweisG erforderliche Angaben fehlen, weisen wir Sie konkret darauf hin.
3. Unsere Kosten: Transparent und klar kalkulierbar!
Die Kosten für unsere Arbeit sind im Voraus klar kalkulierbar. Die Gebühr beträgt einmalig 90,00 EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer für die Prüfung und Ergebnisbenachrichtigung (2. Schritt).
Sollten aufgrund der Vorgaben des neuen NachweisG Änderungen oder Ergänzungen notwendig werden, übernehmen wir für Sie ebenfalls selbstverständlich gern. Die Anwaltsgebühren hierfür berechnen sich nach dem dafür erforderlichen Zeitaufwand auf der Basis eines Stundenhonorars von 190,00 EUR netto.
Unsere Standorte finden Sie hier.
Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de