Prüfstelle Kurzarbeitergeld
Zentrale ETL Prüfstelle Kurzarbeitergeld
Schnelle Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld soll nach dem Willen der Politik schnell und unbürokratisch in der aktuellen Krise helfen, Kündigungen von Arbeitnehmern zu vermeiden. Theorie und Praxis fallen dabei leider auseinander. So werden beispielsweise Anträge von Ärzten auf Kurzarbeitergeld abgelehnt. Gleiches widerfährt auch anderen Berufsgruppen. Das häufig ohne nachvollziehbare Gründe. Die ETL Rechtsanwälte schaffen Abhilfe!
Mit der Einrichtung der zentralen ETL Prüfstelle Kurzarbeitergeld (kurz: Prüfstelle KuG) bieten spezialisierte ETL-Rechtsanwälte bundesweit eine professionelle, anwaltliche Vertretung bei Ablehnungen von Kurzarbeitergeld an.
Die ETL Prüfstelle Kurzarbeitergeld hilft allen Unternehmern
Wir unterstützen die berechtigten Interessen von Unternehmen und Unternehmern im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld. Wir helfen insbesondere
- Ärzten,
- Zahnärzten,
- Gewerbetreibenden und
- Handwerkern.
Prüfstelle KuG: Anwaltliche Unterstützung zum fairen Preis
Der Service der ETL Prüfstelle Kurzarbeitergeld setzt mit der ersten Ablehnungsnachricht der Bundesagentur für Arbeit ein. Wir gestalten den Vorgang einfach!
1. Schritt: Sie lassen uns die notwendigen Unterlagen zukommen
Sie mailen uns das Schreiben der Bundesagentur für Arbeit und die Daten Ihres Steuerberaters. Sollten Sie lieber ein Fax versenden wollen, wenden Sie sich gerne an einen der genannten Ansprechpartner.
2. Schritt: Wir prüfen schnellstmöglich und arbeiten für Sie
Unsere rechtliche Prüfung geschieht zügig und effizient. Wir benachrichtigen Sie so schnell wie möglich über die Erfolgsaussichten und leiten die etwaig notwendigen weiteren rechtlichen Schritte ein. Das ist in der Regel ein Widerspruch, der sich gegen den ablehnenden Bescheid richtet.
Achtung: Der Widerspruch ist fristgebunden. Einzelheiten entnehmen Sie der im Bescheid abgedruckten Rechtsbehelfsbelehrung!
3. Unsere Kosten: Transparent und klar kalkulierbar!
Die Kosten für unsere Arbeit sind im Voraus klar kalkulierbar. Die Gebühr beträgt einmalig 350,00 EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer für das Widerspruchsverfahren.
Sollte die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nicht nachgeben, übernehmen wir für Sie selbstverständlich auch ein sich ggf. anschließendes gerichtliches Verfahren. Die Anwaltsgebühren hierfür berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Noch Fragen zum Kurzarbeitergeld?
Wir informieren Sie ständig aktualisiert über die Entwicklungen zum Thema Kurzarbeitergeld
Unsere Standorte finden Sie hier.
Aigerim Rachimow
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht
Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de