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Anwartschaft
Siehe dazu beispielsweise BGH, Beschl. v. 13.09.2023 – XII ZB 400/22, NJW-Spezial 2023, 740:
„Unter dem Begriff der Anwartschaft versteht man nach der allgemeinen zivilrechtlichen Dogmatik eine rechtlich bereits mehr oder weniger gesicherte Aussicht auf den Anfall eines subjektiven Rechts, insbesondere einer Forderung oder eines dinglichen Rechts, die darauf beruht, dass der normale Erwerbstatbestand eines solchen Rechts schon teilweise verwirklicht ist und seine Vollendung mit einiger Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann.“
(Letzte Aktualisierung: 10.01.2024)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt