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Schrittgeschwindigkeit
Das OLG Naumburg hat entschieden (OLG Naumburg, Beschl. v. 21.03.2017 – 2 Ws 45/17, NJW-RR 2017, 651):
„Schrittgeschwindigkeit im Sinne von § 42 Abs. 2 StVO i. V. m. Nr. 12 der dazu erlassenen Anlage 3 ist eine solche von höchstens 10 km/h.“
(Letzte Aktualisierung: 30.10.2017)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de