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Steuerrecht

Ständiger Vertreter (AO)

Ständiger Vertreter ist nach § 13 AO eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig

1. Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge einholt oder

2. einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt.

Siehe auch BFH, Urt. v. 23.10.2018 – I R 54/16, NJW 2019, 1398:

„Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein.“

(Letzte Aktualisierung: 06.05.2019)