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Reichsbürger
Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt, weil es als erwiesen ansah, dass dieser sich subjektiv mit dem „Reichsbürger-Spektrum“ identifiziere (VG Trier, Urt. v. 14.08.2018 – 3 K 2486/18.TR).
Diese Entscheidung ist auf ein privatrechtlich begründetes Arbeitsverhältnis nicht ohne weiteres übertragbar!
(Letzte Aktualisierung: 07.09.2018)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt