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Kündigungsgründe Arbeitsvertrag A-Z

Raubkopieren

Die Erlaubnis zur privaten Nutzung des PCs gestattet nicht automatisch Kopier- und Brennvorgänge. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urt. v. 16.07.2015 – 2 AZR 85/15 – veröffentlicht u. a. in DB 2016, 419, entschieden.

Ein Arbeitnehmer, der privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert, kann fristlos gekündigt werden. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt.

Siehe zur zitierten Entscheidung des BAG auch die Anmerkung von Gennert in DB 2016, S. 837 f. und nachfolgend LAG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.05.2016 – 6 Sa 23/16.

(Letzte Aktualisierung: 03.06.2016)

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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