https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/kuendigungsgruende/homophobe-aeusserungen
Homophobe Äußerungen
Siehe etwa LAG Düsseldorf, Urt. v. 28.4.2021 – 4 Sa 580/20:
Äußerungen „Schieb dir doch einen Stock in den Arsch, früher haben sie Schwule vergast“ (…) „Heil Hitler“ reichen für eine Abmahnung, aber nicht für eine fristlose Kündigung.
Ergänzende Hinweise
Die Entscheidung ist überraschend, im Ergebnis und auch in Teilen der Begründung des Urteils (ebenso Kühnreich in DB 2021, 1952).
(Letzte Aktualisierung: 09.09.2021)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt